Bauwerksbewertung
Verkehrswertermittlung von Brücken nach dem Sachwertverfahren für die Eröffnungsbilanz im
Zuge der Umstellung auf die DOPPIK (Doppelte Buchführung in Konten) bei Kommunen zur
Erfassung des Sachvermögens im Gemeingebrauch. Die Wertermittlung von Brücken ist eine
notwendige Maßnahme zur Aufstellung der kommunalen Bilanz im Bezugsjahr. Alternativ zum
Sachwertverfahren führen wir auch die Ermittlung der Vermögenswerte der Bauwerke analog den
Richtlinien RI-WI-BRÜ des BMVBS über die Restwertbestimmung durch. Die Bauwerksbewertung lässt
sich ideal mit einer Brückenhauptprüfung kombinieren, da in diesem Zuge auch notwendige
Instandhaltungskosten ermittelt werden, die in die Bewertung mit einfließen.